| Jeder schwangeren
Frau steht Hebammenhilfe zu. |
| Dafür gibt es
eine gesetzliche Regelung bei der (fast) alle Kosten |
| durch die
Krankenkasse übernommen werden. |
| Diese Betreuung
schließt die Zeit der Schwangerschaft (Schwangerenvorsorge), |
| die Geburt und
die Zeit des Wochenbettes mit ein. |
| In dieser Zeit
ist die Hebamme Ansprechpartner für Hilfe |
| und
Unterstützung in sämtlichen Fragen. |
| Die Hebamme kann
grundsätzlich frei durch die Schwangere gewählt werden. |
| In der
Schwangerenvorsorge können von ihr alle Untersuchungen zur Beobachtung |
| einer normalen
Schwangerschaft durchgeführt werden, wobei von ihr auch weitere |
| Untersuchungen
veranlaßt werden können. Bei Problemen wie Risikoschwangerschaften |
| oder Beschwerden
kann z.B. mittels naturheilkundlichen Mitteln geholfen werden. |
| Die Nachsorge
steht Ihnen in den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich zu. |
| Bis zu 8 Wochen
danach können Sie von der Hebamme weitere 16 Mal besucht werden. |
| Bei dringendem
Bedarf kann die Hebamme sie auf ärztliche Anordnung auch länger betreuen. |
|