Jeder schwangeren Frau steht Hebammenhilfe zu.
Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung bei der (fast) alle Kosten
durch die Krankenkasse übernommen werden.
Diese Betreuung schließt die Zeit der Schwangerschaft (Schwangerenvorsorge),
die Geburt und die Zeit des Wochenbettes mit ein.
In dieser Zeit ist die Hebamme Ansprechpartner für Hilfe
und Unterstützung in sämtlichen Fragen.
Die Hebamme kann grundsätzlich frei durch die Schwangere gewählt werden.
In der Schwangerenvorsorge können von ihr alle Untersuchungen zur Beobachtung
einer normalen Schwangerschaft durchgeführt werden, wobei von ihr auch weitere
Untersuchungen veranlaßt werden können. Bei Problemen wie Risikoschwangerschaften
oder Beschwerden kann z.B. mittels naturheilkundlichen Mitteln geholfen werden.
Die Nachsorge steht Ihnen in den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich zu.
Bis zu 8 Wochen danach können Sie von der Hebamme weitere 16 Mal besucht werden.
Bei dringendem Bedarf kann die Hebamme sie auf ärztliche Anordnung auch länger betreuen.
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